HINWEISGEBERSYSTEME MITBESTIMMEN
Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes führen viele Unternehmen und Behörden eigene IT-Systeme ein, um den vorgeschriebenen internen Meldekanal bereitzustellen. Dabei haben Betriebs- und Personalräte zwar nicht über das „Ob“, wohl aber über das „Wie“ mitzubestimmen. Was sollte im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden?
ZielDu erhältst einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, die Anforderungen an interne Meldestellen und Meldekanäle sowie die Möglichkeiten der Mitbestimmung.
Themen
- HinSchG und weitere relevante gesetzliche Grundlagen
- Mitbestimmung von elektronischen Einrichtungen und Überwachung des Hinweisgeberschutzes
- Beteiligung bei Ermittlungen und Mitarbeitendenkontrollen
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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