SCHWERBEHINDERTENEIGENSCHAFT BEANTRAGEN

Eine Schwerbehindertenvertretung hat eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, für behinderte Kolleg*innen ordnungsgemäße Anträge zu stellen und beim Einlegen der Rechtsmittel zu unterstützen.

In § 178 SGB IX ist festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung (gemäß § 152 SGB IX) zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Sch-lungsbedarf der Schwerbehindertenvertretungen erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren nach § 201 ff SGB IX. Dieses Tagesseminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen.

Themen

  • Antragstellung auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
  • Checklisten für das Abfassen von Anträgen und Widersprüchen
  • Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
  • Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
RE-237397-051
Termin
19.10.2023
Seminarort
Oeding - Burghotel Pass
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
295,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 60,- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Angela Huberti
Teamassistentin
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