SPEZIALSEMINAR: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHE
Die Gefährdungsbeurteilung Psyche durchzuführen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Pflicht des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle. Die Mitbestimmung bietet die Möglichkeit diesen Prozess im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten. Welche Möglichkeiten und Ansätze gibt es für die Gestaltung von Betriebs- oder Dienstvereinbarung? Worauf sollten betriebliche Interessenvertretungen achten, um Fallstricke in der Praxis zu umgehen und sinnvolle Regelungen zu vereinbaren?
ZielDu lernst Regelungsgegenstände der Betriebs- oder Dienstvereinbarung für die GBU-Psyche kennen. Die Teilnehmenden reflektieren und diskutieren ihre betrieblichen Herausforderungen und entwickeln gemeinsam Ideen für Regelungsinhalte.
Themen
- Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Mögliche Regelungstatbestände
- Reflexion und Entwicklung eigener Ideen
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