ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN

Die Arbeit einer Schwerbehindertenvertretung ist eng verbunden mit Inhalten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Daraus ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung in diesem Bereich. Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung sind Grundlage eines präventiven Gesundheitsschutzes. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln und zu vermeiden. Die betriebliche Interessenvertretung hat hierbei das Recht auf Mitbestimmung.

Das Arbeitsschutzgesetz ermöglicht eine veränderte Schwerpunktsetzung für die Arbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat. Nicht die “Mängelbeseitigung“, sondern Prävention aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verbunden mit der Herstellung von menschengerechten Arbeitsbedingungen steht im Mittelpunkt. Gesundheitsschutz ist prozesshaft organisiert und stellt im optimalen Fall einen ständigen Verbesserungsprozess dar.

Ziel

Du erhältst allgemeines Basiswissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und setzt dich intensiv mit dem Präventionsgedanken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auseinander. Als wichtiges Instrument steht die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung als zentrales Element eines präventiven Gesundheitsschutzes im Fokus.

Themen

  • Basiswissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrechte nach dem SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
  • Zusammenarbeit von SBV und Betriebsrat mit außerbetrieblichen Stellen
  • Prozessgestaltung als Aufgabengebiet von SBV und BR
  • Geltende Vorschriften und "Wege aus dem (vermeintlichen) Paragraphen-Dschungel" finden
  • Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse
  • Erstellen von Betriebsanweisungen, Unterweisung der Mitarbeiter*innen
  • Das Sicherheitsgespräch als Ergänzung zur jährlichen Unterweisung im Arbeitsschutz
  • Grundlagen des Präventionsgedankens
  • Verhaltensänderung im Arbeitsschutz: von der "Mängelbeseitigung" zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Akteur*innen im betrieblichen Gesundheitsschutz
  • Darstellung und Analyse erfolgreicher Praxisbeispiele und deren Umsetzung im Betrieb
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D-250616-047
Termin
17.02.2025 bis 21.02.2025
Seminarort
Geldern - See Park Janssen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1295,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 965,– Euro (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Matthias Fischer
Teamassistent
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