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HAFTUNG DER ARBEITNEHMER*INNEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS

Arbeitnehmer*innen kommen auf den Betriebsrat zu: Sie haben ein Fahrzeug umgekippt, einen Unfall gebaut, beim Kunden Schaden verursacht. Der Kunde will, dass sie für den Schaden aufkommen. Der Arbeitgeber will nun das Geld vom Lohn abziehen. Was tun!?

Dieses Seminar gibt Antworten. Bei der Arbeitnehmerhaftung geht es um Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, zu der das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Laufe der Jahre eine ausführliche Rechtsprechung entwickelt hat.

Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, mit welchen Folgen die*der Arbeitnehmer*in ggf. rechnen muss, wenn ihr*ihm Fehler unterlaufen. Welche Kosten/Schäden muss der Arbeitgeber übernehmen und wofür muss ggf. die*der Arbeitnehmer*in selbst aufkommen? Das Seminar macht auf Fehlerquellen aufmerksam, vermittelt den Stand der Rechtsprechung und erörtert, inwieweit der Betriebsrat beteiligt ist.

Themen

  • Haftet die*der Arbeitnehmer*in überhaupt im Verhältnis zum Arbeitgeber?
  • Wann liegt welche Verschuldensform mit welcher Konsequenz vor?
  • Umfang und Begrenzung der Schadensersatzpflicht
  • Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
  • Gefahrgeneigte Arbeit
  • Berufsbedingte Beteiligung am Straßen- und Werksverkehr
  • Entscheidungen des BAG
  • Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

Seminarnummer
D7-216314-194
Termin
23.03.2021
Seminarort
Essen - DGB-Haus Essen
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
240 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Holger Münzberg, Uwe Vohwinkel
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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