GEBÄUDEREINIGUNG: ARBEITSZEITERFASSUNG NACH DER ENTSCHEIDUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTES VON 2022

Im Jahr 2022 hat das Bundesarbeitsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung gefällt. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gemäß § 87 BetrVG in Fragen der Arbeitszeit, die in Verbindung mit der neuen Rechtsprechung und ihren Auswirkungen analysiert werden.

Ziel

Die Teilnehmer*innen erarbeiten, welche konkreten Auswirkungen der Rechtsprechung auf ihre betriebliche Praxis zu erwarten sind und wie sie diese im Sinne Beschäftigten mitgestalten können.

Themen

  • Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz und Ausblick auf den aktuellen Gesetzentwurf
  • Bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
  • Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 – und der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO) –
  • Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung
  • Chancen und Risiken der elektronischen Zeiterfassung
  • Darstellung und Diskussion der datenschutzrechtlichen und inhaltlichen Regelungsbedarfe
  • Gute Praxisbeispiele bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D7-256206-152
Termin
18.02.2025 bis 19.02.2025
Seminarort
Dortmund - IntercityHotel Dortmund
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 675,- Euro (USt. frei),
Unterkunft/Verpflegung: ca. 315,- Euro (zzgl. USt.)
Vorbehaltlich möglicher Preisanpassung durch das Veranstaltungshaus/den Cateringservice!
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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