ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019 (ONLINE-SEMINAR)
Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.
Themen
- Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
- Erfassung von Arbeitszeit
- Gewähren von Pausen
- Anordnung von Überstunden
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zum BAG-Urteil vom September 2022 zur Arbeitszeiterfassung.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Hotels / Termine / Preise
Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!