AKTIV IM BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) ist ein paritätisch besetztes Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Berufskollegs.Der Ausschuss tagt drei- bis viermal im Jahr und befasst sich mit allen regionalen Fragen der Berufsausbildung und des Ausbildungsmarktes. Seine Funktion und Besetzung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt. Der BBA ist im Rahmen des BBiG für die Aufgaben der Berufsbildung zuständig. Laut § 79 ist der BBA in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören und hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Ziel des Seminars ist es, die neugewählten Mitglieder mit ihren Rechten und Pflichten vertraut zu machen und ihnen einen grundlegenden Überblick für die praktische und rechtssichere Arbeit im BBA zu vermitteln.
Themen
- Der rechtliche Rahmen sowie die Aufgaben des BBA
- Der Bericht zur Berufsbildung - Ausbildungsmarktstatistik richtig lesen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit dem DGB-Bezirk NRW durch.
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