FRAUEN IM FOKUS – KONFERENZ FÜR FRAUEN IN DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG
Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist eine wichtige allgemeine Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung. Diese Verwirklichung erfordert einen langen Atem. Auch wenn § 80 Abs. 1, Nr. 2 a und b und § 154 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe deutlich formulieren, muss die betriebliche Praxis kontinuierlich überprüft werden. Gerade in Veränderungsprozessen, die durch Transformation und die Digitalisierung angestoßen sind, stecken neben den Gefahren aber auch Möglichkeiten, eine gendergerechte Gestaltung der digitalen Arbeitswelt zu forcieren. Dazu gehört auch die Beschäftigung mit Modellen von familienbewussten und lebensphasenorientierten Arbeitszeiten, bei deren betrieblicher Gestaltung das Betriebsratsgremium gemäß § 87 Abs. 1, Satz 2 und 3 BetrVG Mitbestimmungsrechte hat. Diese und viele weitere Aspekte werden mit wissenschaftlicher Expertise analysiert und in World-Cafés weiter bearbeitet und praxisnah diskutiert.
Ziel
Bei diesem Tagesseminar sollen Strategien entwickelt werden, wie sich Risiken durch Veränderungen der Arbeitswelt für weibliche Beschäftigte minimieren lassen. Außerdem wird erarbeitet, wie unter sich ändernden Bedingungen die Beschäftigungssituation von und für Frauen vorangebracht werden kann und wie Mitbestimmungsrechte beispielsweise bei der Gestaltung der Arbeitszeit (§ 87 BetrVG) für die Durchsetzung paritätischer Betriebspolitik genutzt werden können.
Themen
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (§ 80 Abs. 1, Nr. 2 a und b und § 154 Abs. 1 SGB IX)
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zum Thema Vereinbarkeit
- Arbeitszeit aus frauenpolitischer Sicht (§ 87 Abs. 1, Satz 2 und 3 BetrVG)
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit dem DGB-Bezirk NRW durch.
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