DATENSCHUTZ IM BETRIEBSRATSBÜRO - WAS IST ZU BEACHTEN?
Betriebsratsgremien kontrollieren einerseits die Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes durch den Arbeitgeber, andererseits verarbeiten sie selbst Arbeitnehmerdaten. Von Bewerbungsunterlagen über Gehaltslisten bis hin zu Kündigungsvorlagen sind sie in der täglichen Arbeit nahezu immer mit personenbezogenen Daten konfrontiert. Sie sind auch Ansprechpartner*innen, wenn sich Kolleginnen und Kollegen ratsuchend an ihre Interessenvertretung
wenden. Wo zahlreiche personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz und der Datensicherheit.
Der Umgang mit sensiblen Daten ist durch die DSGVO und das BDSG bzw. LDSG geregelt. Die darin formulierten Anforderungen an den Datenschutz sind dabei auch durch die Interessenvertretung zu erfüllen. Zu welchem Zweck dürfen welche Daten wann und wo abgelegt werden? Wie sind Daten zu sichern? Wer hat Zugriffsrechte? Wann müssen Daten vernichtet werden? Wer kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes im Betriebsratsbüro?
Themen
- Rechtliche Grundlagen, Beschäftigtendatenschutz (DSGVO, BDSG, LDSG/DSG NRW)
- Prüfung des Umgangs mit Daten
- Zusammenarbeit mit der*dem Datenschutzbeauftragten
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Datenschutz in der Geschäftsordnung
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