
ARBEITSRECHT IN ZEITEN VON CORONA
Tagesseminar zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsverhältnis
Das Corona-Virus stellt Wirtschaft und Gesellschaft weltweit vor große Herausforderungen. Täglich überschlagen sich die Meldungen der Nachrichtenagenturen, die Auswirkungen der Corona-Krise in jeden einzelnen Lebensbereich sind offensichtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich viele Fragen, was die Krise für ihre Arbeitsverhältnisse bedeutet. Darf ich aus Angst vor Ansteckung von der Arbeit fernbleiben? Wer zahlt für eine Quarantäne? Was ist erlaubt und was nicht? In diesem Tagesseminar stellt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Mühle kurz die wichtigsten Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsverhältnis vor und gibt Hinweise, worauf Beschäftigte in der derzeitigen Corona Pandemie achten sollten.
Themen
- Was müssen Arbeitnehmer*innen bei Kurzarbeit aufgrund der Corona Pandemie beachten
- Dürfen Arbeitnehmer*innen aus Angst vor Ansteckung oder wegen erforderlicher Kinderbetreuung dem Arbeitsplatz fernbleiben?
- Dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen einseitig freistellen?
- Dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen noch auf Dienstreise schicken?
- Was geschieht, wenn Arbeitnehmer*innen tatsächlich an CO-VID-19 erkranken?
- Gesetzesänderung zu Betriebsratsbeschlüssen per Video- und Telefonkonferenz nach § 129 BetrVG
- Was ist bei Einschränkung/Schließung des Betriebs zu beachten?
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