AUSSTIEG AUS DEM ERWERBSLEBEN - TEIL 2
Durch die Rentenreformen und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen, da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis, bestehende Betriebsvereinbarungen und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden.
Themen
- Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit
- Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
- Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen
- Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge
- Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG)
- Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)
- Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
- Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Praxis erhalten die Teilnehmenden Merkblätter und verschiedene excelbasierte Berechnungsprogramme.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".