DER BESONDERE KÜNDIGUNGSSCHUTZ IM SGB IX - ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEIT VON SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG UND BETRIEBSRAT
Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Die Teilnehmer*innen lernen in einem 3-Tagesseminar die rechtlichen Grundlagen kennen und beschäftigen sich auch mit dem Aspekt, dass durch Prävention nach § 167 SGB IX der beste Kündigungsschutz besteht.
Mit einem Vertreter des Inklusionsamtes können die Teilnehmer*innen viele betriebliche Praxisbeispiele erörtern.
Angesichts der Tatsache, dass in der Wirtschaftskrise viele Arbeitgeber behinderte Menschen entlassen haben und die
Inklusionsämter dem massiven Anstieg von Zustimmungsanträgen wenig entgegensetzten, ist die Behandlung des Themas
sehr wichtig.
Themen
- Das besondere Kündigungsrecht für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gem. §§ 168 - 175 SGB IX
- Änderungen im besonderen Kündigungsschutz nach der Novellierung 2004
- Kündigungsgründe
- die Rolle des Arbeitgebers, des Integrationsamtes und von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat
- Auswirkungen des neuen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
- Analyse von Praxisbeispielen
- Prävention als Schutz vor Kündigung
Seminarnummer
D-210620-047
Termin
27.09.2021 bis 29.09.2021
Seminarort
Dortmund - Mercure Hotel Dortmund Centrum
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Die Kosten für das Seminar betragen 675,-- € Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. ca. 445,-- € für Übernachtung und
Verpflegung (zzgl. USt.)
Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Bereits ausgebucht
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