DIE AUSWIRKUNGEN DER CORONA-PANDEMIE UND DIE VERÄNDERUNG VON BÜROARBEIT
Die massiven Einschränkungen im betrieblichen Alltag, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen sind, dürfen kein Freibrief werden, Rechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung schnell mal „zu vergessen“.
Bestehende betriebliche Regelungen oder die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten unverändert fort und ihre Einhaltung ist durch die betriebliche Interessenvertretung zu überwachen, ganz gleich, ob man von „Home-Office“, Telearbeit, mobilem Arbeiten spricht.
Was die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat zu beachten haben und was sie mitgestalten können, wollen wir in diesem neuen Seminar analysieren.
Themen
- Begriffsbestimmung „Home-Office“, Telearbeit, Desksharing usw.
- Mitbestimmung des Betriebsrats gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Darstellung und Analyse der rechtlichen Grundlagen
- Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung insbesondere für Telearbeitsplätze
- Inhalte von Betriebsvereinbarungen
- Umsetzung in die betriebliche Praxis
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
und Verpflegung (zzgl. USt.)
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