FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSÄRZTE

Gestaltungsmöglichkeiten und Zusammenarbeit mit dem Betriebs- und Personalrat (Online-Seminar)

Eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSI) und Betriebsärzte ist verpflichtend geregelt. Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 gibt konkrete Handlungsanweisungen für die betriebliche Betreuung. Wie können Betriebs- und Personalräte die Zusammenarbeit gestalten und von der externen Expertise profitieren? Wie können Gremien deren Arbeitsplanung mitgestalten? Gibt es Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl externer Dienstleister?

Ziel

Du erhältst Kenntnisse über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Die Teilnehmenden lernen ihren Handlungsspielraum als betriebliche Interessenvertreter*innen für die Gestaltung der Zusammenarbeit kennen und reflektieren mögliche Verbesserungsbedarfe.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz
  • DGUV Vorschrift 2
  • Praxisbeispiele und eigene Reflexion
  • Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Einsatz der FaSi und Betriebsärzte
Seminarzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D11-259464-133
Termin
15.05.2025
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
265 € (USt.-frei)
Referent*in
Katja Köhler
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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