NEUGESTALTUNG ARBEITSSTÄTTENRECHT, BILDSCHIRMARBEITSRECHT UND BETRIEBSSICHERHEITSRECHT

Handlungsoptionen im Arbeitsschutz für Interessenvertretungen

Im Herbst 2016 wurde die Bildschirmarbeitsverordnung aufgehoben und das Arbeitsstättenrecht neu strukturiert. In der betrieblichen Praxis ergibt sich dadurch die Herausforderung, zentrale Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an die neuen Bestimmungen anzupassen. Nicht kleiner werden die Herausforderungen dadurch, dass im Sommer 2015 mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung betriebliche Anforderungen an Arbeitsmittel und damit ein weiteres Feld des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes intensiv überarbeitet wurde.

Insgesamt ergeben sich durch die o.g. Veränderungen für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen neue Anforderungen bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.
Diese werden im Seminar erläutert und in der DASA, Dortmund praxisnah vorgestellt.

Handlungsoptionen werden an konkreten Beispielen gezeigt.

Themen

  • Darstellung der gesetzlichen Voraussetzungen incl. der aktuellen Änderungen in Kurzfassung:
    • bestehende und neue Anforderungen Arbeitsstätte
    • bestehende und neue Anforderungen Arbeitsmittel
    • bestehende und neue Anforderungen Bildschirmarbeit
  • Auswirkungen auf Beschäftigte
  • Bedeutung für die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Erarbeitung konkreter praktischer Handlungsoptionen u.a. anhand von Beispielen in der DASA

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der NGG durch.

 

Seminarnummer
D15-179664-093
Termin
07.11.2017 bis 08.11.2017
Seminarort
Dortmund - Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA)
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
349 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 195 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Referent*in
Nitsche Detlev
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 96 (4) SGB IX
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ulrike Witzke
Teamassistentin
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