
HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ (HINSCHG)
Ziel
Dieses Seminars vermittelt Betriebsräten Herkunft, Zweck und Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), welches am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Die Teilnehmenden lernen, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz für ihre Arbeit in der Interessenvertretung der Beschäftigten hat und welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat hat.
Themen
- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Inhalt und Ziel des Gesetzes
- Regelungsvorgaben für die Unternehmen
- Bedeutung für die Beschäftigten
- Bedeutung des HinSchG für die gesetzliche Interessenvertretung
- Beteiligung des Betriebsrats bei der Einführung des Hinweisgeberschutzsystems
- Mitbestimmungsrechte bei der konkreten betrieblichen Umsetzung des HinSchG
- Mitbestimmungsrechte bei der Besetzung einer internen Meldestelle
Seminarnummer
D3-246055-084
Termin
27.09.2024
Seminarort
Herten - AGR mbH
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
- ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. - ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht
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