UMKLEIDE-, RÜST- UND WEGEZEITEN IN KLINIKEN, HEIMEN, AMBULANTEN UND SOZIALEN DIENSTEN

Mitbestimmungsrechte für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

In Heimen, Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern ist oft ein Umkleiden und ein damit verbundener Weg zur Umkleidestätte nötig, ehe mit der eigentlichen Tätigkeit begonnen werden kann. Auch in den Ambulanten und Sozialen Diensten sind diese Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten ein Thema. Es kommt dadurch immer wieder zu Unsicherheiten bei Beschäftigten. Dann stellt sich z. B. die Frage, ob Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit anzusehen sind und vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen.
Welche Rechte die Interessenvertretung hinsichtlich dieser Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten hat und was bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen zu beachten ist, wird in diesem Tagesseminar ausführlich und praxisorientiert vermittelt.

Themen

  • Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Rüstzeiten als Arbeitszeit
  • Individualrechtlich zu berücksichtigende Aspekte „Arbeitsschutz“ und „vergütete Arbeitszeit“
  • Anrechenbarer Zeitraum
  • Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
  • Rechtssichere Erstellung von Dienst- /Betriebsvereinbarungen zum Thema
  • Fälle der aktuellen Rechtsprechung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-246851-085
Termin
19.11.2024
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 52 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Ingelore Stein
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michaela Marschall
Teamassistentin
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