Statusmeldung

Dieses Seminar ist deaktiviert oder ausgebucht!

DIE BESTIMMUNGEN DES MANTELTARIFVERTRAGS IM SCHLOSSERHANDWERK NRW

Im § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG ist festgelegt, dass der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass auch die geltenden Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer*innen angewandt werden.

Dieser Überwachungsauftrag kann nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Betriebsrat seine Tarifverträge auch kennt. Gerade für die neu gewählten Kolleg*innen ist dies Kenntnis enorm wichtig, aber auch alte Hasen und Häsinnen im Gremium müssen Bescheid wissen.

Daher werden wir in diesem Seminar die Bestimmungen des Manteltarifvertrags Schlosserhandwerk NRW analysieren und ausführlich die Aspekte „Arbeitszeit“ und „Zuschläge“ bearbeiten.

Themen

  • Arbeitszeit
  • Zuschläge
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
RE-247384-051
Termin
04.12.2024 bis 06.12.2024
Seminarort
Dülmen - Merfelder Hof Hotel GmbH
Übernachtung
Nein
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: