GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: BERATUNG IM SPAGAT
Gleichstellungsbeauftragte haben einen Beratungsauftrag in zweierlei Hinsicht: Sie sind Ansprechperson für Beschäftigte; gleichzeitig beraten sie aber auch die Dienststelle bzw. den Arbeitgeber und verfügen über Instrumente, um Beteiligungsrechte durchzusetzen. In Zusammenhang mit der Beratung gegenüber den Arbeitgebern und Dienststellenleitungen auf Landes- und Bundesebene spielt das seit August 2021 in Kraft getretene Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG 2) eine wichtige Rolle. Das Seminar zeigt auf, in welchem Umfang, zu welchen Themen und mit welchen Herausforderungen eine Gleichstellungsbeauftragte diese beiden sehr unterschiedlichen Beratungsfunktionen wahrnehmen kann.
Themen
- Rechtliche Grundlagen nach BGleiG, LGG und AGG
- Grundsätze der Beratung
- Horizontale und vertikale Beratung – Strategien und Handlungsansätze
- Fallbeispiele aus dem Berufsalltag
- Überblick: Verschwiegenheit, Datenschutz, Widerspruch, Einspruch und Beanstandung
- Haftungsrecht bei Beratungsfragen
Hinweis:
Für Teilnehmende gem. LGG NRW sind Grundkenntnisse des LGG NRW sowie des Muster-Gleichstellungsplans und ein Kommentar zum LGG NRW hilfreich. Bei Tätigkeit gem. Bundesgleichstellungsgesetz gilt dies für die Kenntnis des BGleiG und des Zweiten Führungspositionen Gesetzes (FüPoG 2).
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.