GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: BERATUNG IM SPAGAT

Gleichstellungsbeauftragte haben einen Beratungsauftrag in zweierlei Hinsicht: Sie sind Ansprechperson für Beschäftigte; gleichzeitig beraten sie aber auch die Dienststelle bzw. den Arbeitgeber und verfügen über Instrumente, um Beteiligungsrechte durchzusetzen. In Zusammenhang mit der Beratung gegenüber den Arbeitgebern und Dienststellenleitungen auf Landes- und Bundesebene spielt das seit August 2021 in Kraft getretene Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG 2) eine wichtige Rolle. Das Seminar zeigt auf, in welchem Umfang, zu welchen Themen und mit welchen Herausforderungen eine Gleichstellungsbeauftragte diese beiden sehr unterschiedlichen Beratungsfunktionen wahrnehmen kann.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen nach BGleiG, LGG und AGG
  • Grundsätze der Beratung
  • Horizontale und vertikale Beratung – Strategien und Handlungsansätze
  • Fallbeispiele aus dem Berufsalltag
  • Überblick: Verschwiegenheit, Datenschutz, Widerspruch, Einspruch und Beanstandung
  • Haftungsrecht bei Beratungsfragen

Hinweis:
Für Teilnehmende gem. LGG NRW sind Grundkenntnisse des LGG NRW sowie des Muster-Gleichstellungsplans und ein Kommentar zum LGG NRW hilfreich. Bei Tätigkeit gem. Bundesgleichstellungsgesetz gilt dies für die Kenntnis des BGleiG und des Zweiten Führungspositionen Gesetzes (FüPoG 2).

Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-241908-091
Termin
23.09.2024
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 50 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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