BR-KONFERENZ – ARBEITSZEITERFASSUNG UND MITBESTIMMUNG

Arbeitszeiterfassung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022

In einer von vielen Medien als „Paukenschlag“ bezeichneten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 festgestellt, dass Arbeitgeber bereits nach derzeitiger Rechtslage verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem vorzuhalten.

Mit dieser Begründung hat es allerdings auch dem Betriebsrat ein sogenanntes Initiativrecht hinsichtlich der Einführung eines Arbeitzeit-erfassungssystems abgesprochen. In der Konferenz behandeln wir die zu erwartenden Auswirkungen dieser Entscheidung und erörtern mit Euch die Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.

Themen

  • Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
  • bereits jetzt bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG
  • bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Seminarnummer
RE-230732-132
Termin
07.03.2023
Seminarort
Möhnesee - Hotel Haus Griese
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 295,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 75,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Hamm-Lippstadt
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Halime Özer
Teamassistentin
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