VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUFSLEBEN ALS AUFGABE DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG

Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in vielen Betrieben sehr deutlich gemacht, welche Herausforderungen beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben“ zu bewältigen sind.
Vor diesem Hintergrund analysieren wir in der Mittwoch-Schulung, was betrieblich noch alles zu tun ist für eine gelingende Vereinbarung von Familie und Berufsleben, wie sie in § 80 Abs. 1, Satz 2 BetrVG beschrieben ist.

Wir behandeln dabei die Frage, wie der Betriebsrat auf die zunehmenden Forderungen nach einer guten Vereinbarung von Familie und Beruf reagieren kann. Wir behandeln, welche Handlungsfelder und rechtliche und gesetzliche Grundlagen es für ihn gibt. Wir werden auch die grundlegenden Aspekte der Handlungsmöglichkeiten aufzeigen

Themen

  • Aktuelle Anforderungen von Beschäftigten an Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Gesetzliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz
  • Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit, Teilzeit, Kinderkrankengeld
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
  • Mögliche betriebliche Regelungsinhalte
Seminarnummer
D-210506-034
Termin
25.08.2021
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Die Kosten für das Seminar betragen 199,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 69,-- € für Verpflegung (zzgl. USt.).
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Köln-Leverkusen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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