BPersVG: DIENSTVEREINBARUNGEN UND INITIATIVE DURCHSETZUNG DER BETEILIGUNGSRECHTE (PR 3)

Grundlagenseminar für Personalräte und Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter

Das BPersVG in seiner neuen Fassung hat die Beteiligungsrechte nicht nur anders strukturiert, sondern Entscheidungskompetenzen zum Teil neu geregelt. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, dass die Interessenvertretung im Rahmen ihrer neu hinzugewonnenen oder jetzt eingeschränkteren gesetzlichen Möglichkeiten eigene Regelungskonzepte erarbeitet und verhandelt.
In diesem Seminar werden die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich dargestellt, die Gestaltung von Dienstvereinbarungen und Initiativanträgen sowie ihre Durchsetzung praxisnah erörtert. Auf die besondere Situation in den Jobcentern bzw. den Arbeitsagenturen wird dienststellengerecht eingegangen.

Themen

  • Das neue BPersVG: Änderungen im Bereich der Dienstvereinbarungen und Initiativanträgen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeit der Personalräte
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen von Dienstvereinbarungen und Initiativanträgen nach dem neuen BPersVG
  • Regelungskompetenz für Dienstvereinbarungen
  • Gestaltung von Dienstvereinbarungen
  • Inhaltliche Anforderungen an einen Initiativantrag
  • Durchsetzung von Dienstvereinbarungen und Initiativanträgen
  • Grundlagen der Verhandlungsführung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-211930-086
Termin
06.09.2021 bis 10.09.2021
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
950 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 680 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Detlev Nitsche
Zielgruppen
Personalräte (BPersVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 04 Sozialversicherung
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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