Seminare für interessierte Arbeitnehmer*innen und Vertrauensleute
Wir bieten Seminare für Vertrauensleute und alle übrigen interessierten Arbeitnehmer*innen an, die
- sich mit Arbeitsbedingungen in Betrieben und Dienststellen auseinandersetzen wollen,
- die mehr über betriebliche und gesellschaftspolitische Themen wissen möchten,
- die Bescheid wissen wollen über die rechtliche Stellung des Betriebsrats oder Personalrats, der Jugendauszubildendenvertretung, der Vertretung der Schwerbehinderten im Betrieb und weiteren Organen der Interessenvertretung,
- sich für die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung interessieren,
- die offen sind für aktuelle politische Diskussionen.
Viele dieser Seminare finden in Kooperation mit einer Einzelgewerkschaft statt. Auch diese Veranstaltungen sind jedoch offen für alle interessierten Arbeitnehmer*innen. Die Freistellung für diese Seminare erfolgt nach dem AWbG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") oder nach § 37 (7) BetrvG.
Gewerkschaftsübergreifende Angebote nach AWbG NRW (Seminare Bildungsurlaub)
Alle Angebote für Vertrauensleute/interessierte Arbeitnehmer*innen in Kooperation mit der IG Metall
Das Seminar "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (A I)" in Kooperation mit der IG Metall
Gewerkschaftliche Vertrauensleute sind Ansprechpartner*innen für die Beschäftigten im Betrieb und setzen sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein. Einige Seminarangebote richten sich speziell an sie und alle anderen interessierten Arbeitnehmer*innen. Das Grundlagenseminar "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (A I)" bieten wir, regional ausgerichtet, in Kooperation mit Geschäftstellen der IG Metall an, die für ihre Mitglieder auch - im Rahmen ihres Budgets - die Kosten für das Seminar übernehmen. Auch diese Seminare sind für jedermann zugänglich. Nicht-Mitglieder tragen jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die anteiligen Seminarkosten und ihre Reisekosten selbst.
Die Freistellung für die AN I-Seminare erfolgt nach dem Bildungsurlaubsgesetz (gültig für alle Arbeitnehmer*innen in NRW) bzw. dem § 37 (7) BetrVG (für Betriebsräte).