Seminare für interessierte Arbeitnehmer*innen und Vertrauensleute

Wir bieten Seminare für Vertrauensleute und alle übrigen interessierten Arbeitnehmer*innen an, die

  • sich mit Arbeitsbedingungen in Betrieben und Dienststellen auseinandersetzen wollen,
  • die mehr über betriebliche und gesellschaftspolitische Themen wissen möchten,
  • die Bescheid wissen wollen über die rechtliche Stellung des Betriebsrats oder Personalrats, der Jugendauszubildendenvertretung, der Vertretung der Schwerbehinderten im Betrieb und weiteren Organen der Interessenvertretung,
  • sich für die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung interessieren,
  • die offen sind für aktuelle politische Diskussionen.

Viele dieser Seminare finden in Kooperation mit einer Einzelgewerkschaft statt. Auch diese Veranstaltungen sind jedoch offen für alle interessierten Arbeitnehmer*innen. Die Freistellung für diese Seminare erfolgt nach dem AWbG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") oder nach § 37 (7) BetrvG.

Gewerkschaftsübergreifende Angebote nach AWbG NRW (Seminare Bildungsurlaub)

 
Studienseminare/Bildungsurlaub

Alle Angebote für Vertrauensleute/interessierte Arbeitnehmer*innen in Kooperation mit der IG Metall

 
Industriegewerkschaft Metall

Das Seminar "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (A I)" in Kooperation mit der IG Metall

Gewerkschaftliche Vertrauensleute sind Ansprechpartner*innen für die Beschäftigten im Betrieb und setzen sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein. Einige Seminarangebote richten sich speziell an sie und alle anderen interessierten Arbeitnehmer*innen. Das Grundlagenseminar "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (A I)" bieten wir, regional ausgerichtet, in Kooperation mit Geschäftstellen der IG Metall an, die für ihre Mitglieder auch - im Rahmen ihres Budgets - die Kosten für das Seminar übernehmen. Auch diese Seminare sind für jedermann zugänglich. Nicht-Mitglieder tragen jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die anteiligen Seminarkosten und ihre Reisekosten selbst.

Die Freistellung für die AN I-Seminare erfolgt nach dem Bildungsurlaubsgesetz (gültig für alle Arbeitnehmer*innen in NRW) bzw. dem § 37 (7) BetrVG (für Betriebsräte).

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