VERTRAUENSVOLLE GESPRÄCHSFÜHRUNG IM BEM
Gestaltungsfeld für Betriebs- und Personalräte (Online-Seminar)
BEM-Gespräche nach § 167 SGB IX sind eine Pflicht des Arbeitgebers und ein freiwilliges Angebot an Beschäftigte, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Dabei gilt es, diese besondere Gesprächssituation gut zu gestalten. Denn das Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und BEM-Berechtigten vertrauensvoll zu begegnen. Interessenvertretungen können hier ihre Mitbestimmung nutzen und den Prozess gestalten.
ZielDu lernst Rahmenbedingungen kennen, wie gute BEM-Gespräche gestaltet werden können. Die Teilnehmenden werden mit Gesprächsleitfäden vertraut und erarbeiten Anforderungen für mögliche Regelungen in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Themen
- Ziel der BEM-Gespräche
- Anforderungen an die Rahmenbedingungen
- Kommunikation und Gesprächsleitfäden
- Eckpunkte für Regelungen in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen