MITBESTIMMUNG BEI DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHE BELASTUNGEN
Die betriebliche Interessenvertretung hat bei der Gefährdungsbeurteilung umfassende Mitbestimmungsrechte. Sie ist an dem Verfahren und der Umsetzung von Beginn bis zum Ende zu beteiligen. In dem Verfahren gibt es wirksame Instrumente, damit auch tatsächlich die Faktoren identifiziert werden, die psychische Belastungen verursachen. Diese sollte die betriebliche Interessenvertretung unbedingt kennen.
ZielDie Interessenvertretung erhält grundlegende Praxistipps, welche Verfahrensschritte einzuhalten sind und wie ihre Mitbestimmungsrechte aussehen. Darüber hinaus gibt es einen Überblick, welche Instrumente angewendet werden können und welche für Beschäftigte ungünstige Vorgehensweisen zu vermeiden sind.
Themen
- Das Vorgehen bei Beurteilung psychischer Belastung
- (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte kennenlernen
- Aktuelle Rechtsurteile zur GBU Psyche
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.