DATENSCHUTZRECHT FÜR PERSONALRÄTE
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus, nicht zuletzt bei Systemen mit „künstlicher Intelligenz“. Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Für den Beschäftigtendatenschutz in Landes- und Kommunalbehörden von NRW ist seitdem ergänzend das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Dienstvereinbarungen an?
ZielDu lernst die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Grundprinzipien und Bestimmungen der DSGVO sowie des Landesdatenschutzgesetzes von NRW kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Personalräte und Regelungsbereiche von Dienstvereinbarungen erläutert.
Themen
- Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Stellung und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, sensible Daten)
- Datenschutz und Künstliche Intelligenz
- Pflichten der Dienststelle und Rechte der betroffenen Personen
- Verhältnis von Mitbestimmung (LPVG NRW) und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Dienstvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.