DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT – WAS MÜSSEN PERSONALRÄTE WISSEN?
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Beschäftigtendatenschutz in Landes- und Kommunalbehörden von NRW ist seitdem ergänzend das neue Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Dienstvereinbarungen an?
ZielDie Teilnehmenden lernen die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Bestimmungen der DSGVO sowie des neuen Landesdatenschutzgesetzes von NRW kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Personalräte und Regelungsbereiche von Dienstvereinbarungen erläutert.
Themen
- Grundprinzipien der DSGVO
- Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz (DSGVO und DSG NRW)
- Stellung und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, sensible Daten)
- Pflichten der Dienststelle
- Rechte der betroffenen Personen
- Bedeutung für den Datenschutz des Personalrats
- Verhältnis von Mitbestimmung (LPVG NRW) und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Dienstvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".