BR III: MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS IN SOZIALEN ANGELEGENHEITEN
Den Teilnehmer*innen wird das Wesen echter betrieblicher Mitbestimmung
vermittelt. Sie bekommen einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, sich konstruktiv und produktiv zum Schutz der Beschäftigten einzumischen. Sie lernen, was bei Verhandlungen zu beachten ist und versuchen sich in der Verhandlungsführung.
Themen
- Das stärkste Recht des Betriebsrats: Initiativrecht und Mitbestimmung auf Augenhöhe
- Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG im Überblick (z.B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, übertarifliche Bezahlung etc.)
- Die Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“
- Die Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
- Die arbeitsrechtliche Durchsetzung der Betriebsrats-Ziele
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.
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