BAUHAUPTGEWERBE: RENTEN IM BAUHAUPTGEWERBE - WOMIT DIE KOLLEG*INNEN RECHNEN KÖNNEN
Flexirente, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Rente wegen besonders langjähriger Versicherung? In regelmäßigen Abständen setzt der Gesetzgeber Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung um. Diese Regelungen sind komplex und für Laien nur schwer zu verstehen.
ZVK – TRB – TZR? Daneben gibt es im Bauhauptgewerbe unterschiedliche tarifvertragliche Rentenmodelle. Welche Rente gilt für welche*n Mitarbeiter*in? Wann gibt es von wem wie viel Rente und was muss der oder die Einzelne dafür tun? Mit diesen und anderen Fragen zum Thema Rente werden Betriebsräte immer wieder konfrontiert. In diesem Seminar sollen die Betriebsräte über die verschiedenen Rentenmodelle im Baugewerbe informiert werden. Die Teilnehmer*innen erhalten wichtige Tipps und Hilfestellung bei der Beratung und
Information von Beschäftigten im Betrieb. Es wird geklärt, zu welchen Renten eine Betriebsvereinbarung notwendig ist und wie diese aussehen kann.
Themen
- Wie funktioniert die Rentenbeihilfe von der ZVK-Bau?
- Was hat sich mit der Tarifrente Bau (TRB) für die Beschäftigten geändert?
- Wer behält den Anspruch auf die Rentenbeihilfe, wer wechselt in die TRB?
- Welche Leistungen gibt es bei Erwerbsminderung und im Todesfall?
- Ist die BauRente ZukunftPlus (TZR) nach Einführung der TRB noch nötig?
- Wie hoch sind die Beitragszahlungen in die einzelnen Rentensysteme und wer trägt daran welchen Anteil?
- Welche Auswirkungen hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf die tarifvertraglichen Zusatzrenten?
- Wie gestaltet sich das Zusammenspiel von gesetzlicher und betrieblicher Altersvorsorge?
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.