HINWEISGEBERSYSTEME MITBESTIMMEN
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung interner Meldewege für bestimmte Rechtsverstöße. Ein solcher Meldeweg kann auf vielfältige Weise organisiert und digital eingerichtet werden. Dabei können gleich mehrere Mitbestimmungsrechte berührt werden. Betriebs- und Personalräte sollten diese unbedingt wahrnehmen - schließlich sind das Entgegennehmen von Beschwerden über betriebliche Missstände und die Suche nach Maßnahmen zu ihrer Behebung klassische Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung.
ZielDas Seminar vermittelt dir einen Überblick zu den Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes für den Schutz von Hinweisgebenden sowie für die Einrichtung interner Meldewege. Du erhältst einen Einblick in relevante Regelungstatbestände und diskutierst mit den anderen Teilnehmenden die Chancen und Risiken bei der Auswahl, Einrichtung und Benutzung verschiedener gängiger Lösungen.
Themen
- Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes an Meldekanäle
- Berührte Mitbestimmungsrechte nach BetrVG, LPVG und BPersVG
- Einblicke in gängige Lösungsansätze
- Diskussion möglicher Chancen und Risiken für Beschäftigte