GRUNDLAGEN DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES

Dieses Seminar thematisiert die Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der Personalräte für Lehrkräfte beim Gesundheitsschutz an Schulen. Hierbei werden insbesondere die Rolle des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes fokussiert, d.h. seine Pflichten zur Beseitigung festgestellter Gefährdungen am Arbeitsplatz der Lehrkräfte – einschließlich der Mängel an Gebäuden sowie der Ausstattung – auch im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und den Belastungen durch den möglichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz. Schwerpunkte sind hierbei Kenntnisse über die Zuständigkeiten der Verantwortlichen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten innerhalb der Schule sowie der Schulverwaltung und des Landes NRW, die Aufgaben des Schulträgers, des Arbeitsmedizinischen Dienstes (BAD) und die Bedeutung von Schulbegehungen.

Ziel

Du erfährst im Seminar nötiges Wissen rund um den Gesundheitsschutz an Schulen. Im Fokus steht hierbei die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Kontext Schule.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
  • Grundsätze des Arbeitsschutzrechtes
  • Gesetze, Verwaltungsvorschriften/Verordnungen, Erlasse
  • Rechtsprechung, Begriffserklärungen, Zuständigkeiten
  • Aufgaben der Personalräte gem. LPVG bei Gefährdungsbeurteilungen, RISU etc.
  • Aufgaben der Lehrerräte
  • Kooperation von Personalräten und Lehrerräten
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

 

 

Seminarnummer
D20-255415-082
Termin
03.04.2025 bis 04.04.2025
Seminarort
Münster - Stadthotel Münster
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
530 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 411 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Lehrerinnen und Lehrer
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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