DIE DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG IM BETRIEB

Als Interessenvertretung mitwirken

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beinhaltet als wichtiges Instrument für die Bewertung von IT-Systemen die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Im Falle einer möglichen systematischen Überwachung durch IT oder beim Einsatz neuer Technologien (wie z.B. Künstlicher Intelligenz) ist diese verpflichtend durch den Arbeitgeber durchzuführen. Die Interessenvertretungen sind dabei einzubeziehen. Doch findet das auch immer so statt? Und welche Hilfestellung können die Ergebnisse einer DSFA für die betriebliche Regelung von IT-Systemen geben?

Ziel

Du sollst den Umfang einer DSFA sowie die Anforderungen an deren Durchführung und die eigenen Chancen auf Beteiligung und Mitgestaltung kennenlernen. Du erfährst, welche Chancen die DSFA bietet, um die Mitbestimmung von IT-Systemen voranzubringen

Themen

  • Die Regelungen der DSGVO zur DSFA
  • Wann muss eine DSFA erstellt werden? Was sind ihre Anforderungen? Und wie sieht der Umfang aus?
  • Wie können Interessenvertretungen beteiligt werden?
  • Ergebnisse der DSFA für betriebliche Regelungen nutzen

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Dortmund - IntercityHotel Dortmund
20.02.2025
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 80 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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