DATENSCHUTZRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus, nicht zuletzt bei Systemen mit „künstlicher Intelligenz“. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen dazu enthält die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Beschäftigtendatenschutz ist zudem das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht für die Qualität von Betriebsvereinbarungen fest?
ZielDu lernst die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen und die Grundprinzipien der DSGVO kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.
Themen
- Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, Datenübermittlung im Konzern)
- Datenschutz und Künstliche Intelligenz
- Pflichten des Unternehmens und Rechte der betroffenen Personen
- Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
- Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.