DIENSTVEREINBARUNGEN GESTALTEN -
Personalrat und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich festgesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der Personalrat maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftig-ten Einfluss nehmen und die dienstlichen Belange aktiv mitgestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.
Themen
- Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
- Zulässige Inhalte und Themen
- Entwicklung von Gestaltungszielen
- Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung
- Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
- Durchsetzungsmöglichkeiten einer Dienstvereinbarung
Technische Voraussetzung:
Sie benötigen einen Laptop, ein Tablet oder einen PC mit stabiler Internetverbindung, eine Webcam und funktionierende Lautsprecher bzw. Mikrophone. Die Nutzung einer Webcam ist erforderlich für die Seminardurchführung. Eine Softwareinstallation ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Seminar. Das Seminar wird über „Zoom“ durchgeführt.
Das Seminar findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr (incl. Pausen) statt.
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