EINFÜHRUNG IN DIE PERSONALRATSARBEIT NACH DEM LPVG NRW FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER IN DER JUSTIZ
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Pflichten. Das Landespersonalvertretungsgesetz NW ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die neugewählten, aber auch wiedergewählte Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.
Themen
- Struktur, Inhalt und Systematik des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW)
- Rolle und Aufgaben des Personalrats (§ 62 und § 64 LPVG NW)
- Geschäftsführung des Personalrats (§§ 29-42 LPVG NW)
- Überblick über die Beteiligungsrechte (§§ 72 ff LPVG NW)
- Überblick Beteiligungsverfahren einschließlich Einigungsstelle (§§ 66-68 LPVG NW)
- Aktuelle Themen der Justiz
Seminarnummer
D3-215568-180
Termin
12.04.2021 bis 14.04.2021
Seminarort
Oeding - Burghotel Pass
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
675 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 266 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 06 Bund und Länder
Status
Bereits ausgebucht
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