BETRIEBSRATSWAHLEN
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem normalen und vereinfachten Wahlverfahren im Betrieb. Das normale Wahlverfahren gilt zwingend ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmenden und kann wahlweise ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmenden im Betrieb nach Rücksprache mit der/dem Arbeitgeber*in vereinbart werden. Das vereinfachte Wahlverfahren gilt bei 5 bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmenden im Betrieb. Rechtliche Grundlagen des BetrVG sowie dessen Wahlordnung werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung dargestellt. Im Seminar werden Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollen diskutiert und beurteilt werden. Hierbei werden insbesondere die Schwierigkeiten der Betriebsratswahl in Betrieben des Bäckerhandwerks Berücksichtigung finden
Themen
- Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht
- Aktives und passives Wahlrecht: Arbeitnehmende des Betriebes, Leiharbeitnehmende, Außendienstbeschäftigte, Beschäftigte mit Tele- und Heimarbeit
- Erstellung von Wähler*innenliste und Wahlausschreiben
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen
- Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Wahlvorschläge von Gewerkschaften
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