BR IV: BETRIEBSVERFASSUNG: BETEILIGUNG DES BETRIEBSRATS BEI BETRIEBLICHEN VERÄNDERUNGSPROZESSEN
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren die Teilnehmenden anhand konkreter Fallbeispiele, wie sie als Betriebsräte derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen die Teilnehmenden auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Themen
- Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
- Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
- Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
- Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
- Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
- Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen