ARBEITSZEIT: UMKLEIDE-, RÜST- UND WEGEZEITEN

Beteiligungsrechte für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

In Branchen wie der Pflege oder Betreuung sowie in anderen Berufen, in denen das Tragen spezieller Schutzkleidung oder Uniform vorgeschrieben ist, ist oft ein Umkleiden und ein damit verbundener Weg zur Umkleidestätte nötig, ehe mit der eigentlichen Tätigkeit begonnen werden kann. Unser Seminar schafft Klarheit bei der Frage, ob Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit anzusehen sind und vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen.
Welche Rechte die Interessenvertretung hinsichtlich dieser Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten hat und was bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen zu beachten ist, wird ebenfalls in diesem Tagesseminar durch unsere Fachanwältin praxisorientiert vermittelt.

Themen

  • Begriffe des Arbeitszeitrechts, bes. Rüst-, Wege-, Reise und Umkleidezeiten
  • Vergütungspflicht: Voraussetzungen für deren Anrechenbarkeit als Arbeitszeit
  • Individualrechtlich zu berücksichtigende Aspekte „Arbeitsschutz“ und „vergütete Arbeitszeit“
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
  • Rechtssichere Erstellung von Dienst- /Betriebsvereinbarungen zum Thema
  • Fälle der aktuellen Rechtsprechung

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Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
01.04.2025
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 50 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
02.07.2025
395 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 50 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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