SPEZIALSEMINAR: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHE
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen, um die negativen psychischen Beanspruchungsfolgen der Arbeit zu identifizieren, ist Vorgabe des Gesetzgebers. Doch damit ist es nicht getan, es müssen auch Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und kontrolliert werden, um diese Gefährdungen zu reduzieren bzw. abzuschaffen. Welche Vorgaben macht das Arbeitsschutzgesetz? Wie können Interessenvertretungen darauf hinwirken, dass wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt und durchgesetzt werden?
ZielDu lernst die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmenentwicklung der GBU-Psyche kennen. Anhand eigener Fallbeispiele werden diese angewandt. Zudem reflektieren alle Teilnehmenden ihren betrieblichen Prozess und entwickeln eigene Ideen, wie sie ihre Abläufe - im Rahmen der Mitbestimmung - verbessern können.
Themen
- Rechtliche Grundlagen - § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Anwendung STOP-Prinzip
- Maßnahmen und Mitbestimmung
- Reflexion betriebliche Praxis und Optimierungsideen