FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSÄRZTE
Eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSI) und Betriebsärzte ist verpflichtend geregelt. Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 gibt konkrete Handlungsanweisungen für die betriebliche Betreuung. Wie können Betriebs- und Personalräte die Zusammenarbeit gestalten und von der externen Expertise profitieren? Wie können Gremien deren Arbeitsplanung mitgestalten? Gibt es Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl externer Dienstleister?
ZielDu erhältst Kenntnisse über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Die Teilnehmenden lernen ihren Handlungsspielraum als betriebliche Interessenvertreter*innen für die Gestaltung der Zusammenarbeit kennen und reflektieren mögliche Verbesserungsbedarfe.
Themen
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz
- DGUV Vorschrift 2
- Praxisbeispiele und eigene Reflexion
- Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Einsatz der FaSi und Betriebsärzte