DIE GANZHEITLICHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung hat die betriebliche Interessenvertretung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Bezug darauf, wie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Einzelnen durchgeführt wird. Sie hat in dem Prozess spezifische Aufgaben, die über die bloße Beratung des Arbeitgebers hinausgehen. Möchten Betriebs- oder Personalräte den Arbeitsschutz für die Beschäftigten wirksam mitgestalten, sind gut beraten, wenn sie ihre Rolle und Aufgaben kennen und sich dafür qualifizieren.
ZielIm Rahmen des Seminars werden dir die einzelnen Prozessschritte der GBU praxisnah erläutert, und die entsprechenden Mitbestimmungsrechte aufgezeigt. Dabei werden Grundlagen zum Arbeitsschutz vermittelt und die dazugehörigen Rechtsurteile zur Mitbestimmung behandelt. Zudem werden konkrete Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung diskutiert.
Themen
- Grundlagen im Arbeitsschutz
- Prozess der Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungsrechte
- Rechtsurteile
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.