UMKLEIDE-, RÜST- UND WEGEZEITEN IN KLINIKEN, HEIMEN, AMBULANTEN UND SOZIALEN DIENSTEN
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
In Heimen, Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern ist oft ein Umkleiden und ein damit verbundener Weg zur Umkleidestätte nötig, ehe mit der eigentlichen Tätigkeit begonnen werden kann. Auch in den Ambulanten und Sozialen Diensten sind diese Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten ein Thema. Es kommt dadurch immer wieder zu Unsicherheiten bei Beschäftigten. Dann stellt sich z. B. die Frage, ob Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit anzusehen sind und vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen.
Welche Rechte die Interessenvertretung hinsichtlich dieser Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten hat und was bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen zu beachten ist, wird in diesem Tagesseminar ausführlich und praxisorientiert vermittelt.
Themen
- Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Rüstzeiten als Arbeitszeit
- Individualrechtlich zu berücksichtigende Aspekte „Arbeitsschutz“ und „vergütete Arbeitszeit“
- Anrechenbarer Zeitraum
- Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
- Rechtssichere Erstellung von Dienst- /Betriebsvereinbarungen zum Thema
- Fälle der aktuellen Rechtsprechung