ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN

- Teil 2 und 3: Umsetzung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung / Gesundheitsschutz als betrieblicher Prozess

Im Seminar behandeln wir das Instrument der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung als zentrales Element eines präventiven Gesundheitsschutzes. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln und zu vermeiden und die betriebliche Interessenvertretung hat hierbei das Recht auf Mitbestimmung.

Das Arbeitsschutzgesetz ermöglicht eine veränderte Schwerpunktsetzung für die Arbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat. Nicht die “Mängelbeseitigung“ sondern Prävention aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verbunden mit der Herstellung von menschengerechten Arbeitsbedingungen steht im Mittelpunkt. Gesundheitsschutz ist prozesshaft organisiert und stellt im optimalen Fall einen ständigen Verbesserungsprozess dar.

Themen

  • Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse
  • Aufgaben und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
  • bei der Gefährdungs- und Belastungsanalyse in der Praxis
  • Darstellung und Analyse erfolgreicher Praxisbeispiele
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter*innen
  • Verhaltensänderung im Arbeitsschutz: von der "Mängelbeseitigung" zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei den Akteuren im betrieblichen Gesundheitsschutz
  • Prozessgestaltung als Aufgabengebiet von SBV und BR
  • Das Sicherheitsgespräch als Ergänzung zur jährlichen Unterweisung im Arbeitsschutz
  • Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsaudits durchführen - Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
  • Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis

Hotels / Termine / Preise

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