GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: GLEICHSTELLUNGSPLAN
Die Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplans ist in fast allen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In NRW ist der Gleichstellungsplan (GSP) seit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW 2017 als ausgewiesenes Instrument der Personalentwicklung bindend für den gesamten Personalbereich und damit wirksamer als bisher. Seit 2021 gibt es in NRW zudem den Muster-Gleichstellungsplan, welcher vor allem die Datenauswertung technisch unterstützt und Vorschläge für eine übersichtliche Darstellung von Zielen und Maßnahmen macht. Doch wie kann der Muster-Gleichstellungsplan gefüllt und welche Maßnahmen können konkret und strategisch sinnvoll geplant werden? Welche Rolle und welche Handlungsoptionen hat die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes? Das Seminar klärt, wie ein solcher Plan praxisnah und so erstellt wird, dass er den eigenen Verwaltungs-/Betriebsstrukturen gerecht wird und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Themen
- Erstellung eines Gleichstellungsplans, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
- Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
- Entwicklung von Ideen für Maßnahmen
- Handlungsoptionen der Gleichstellungsbeauftragten