Psychische Belastungen, Mobbing und Burn Out
Seit 2013 sind psychische Belastungen als Gefährdungsfaktor im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich genannt - samt der Verpflichtung, sie bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Mobbing ist eine Extremform der psychischen Belastung, schätzungsweise 1 Million Menschen sind davon betroffen. Die menschlichen und betriebswirtschaftlichen Kosten sind enorm. Das Gleiche gilt für das Massenphänomen Burn Out als Ergebnis permanenter Überlastung - oder auch Unterforderung.
Wenn du als betriebliche Intereressenvertreter*in - Mitglied des Betriebs- oder Personalrates, der JAV, MAV oder SBV - mit diesen Themen konfrontiert wirst, bist du zum Handeln verpflichtet. Auf unseren Seminaren lernst du die rechtlichen Aspekte kennen und erfährst welche Handlungsmöglichkeiten du hast.
Unsere Seminare zu Psychischen Belastungen, Mobbing und Burn Out in Kooperation
Die hier jeweils hinterlegte Seminare führen wir mit den Gewerkschaften ver.di oder IG Metall bzw. im Rahmen unseres Programms "von profis, für profis" durch. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung:
Neu: Werde zertifizierte Resilienzberaterin/zertifizierter Resilienzberater
Zertifizierte betriebliche Resilienzberater*innen lernen was Resilienz bedeutet, wie man Stressoren frühzeitig erkennt, damit umgeht und wie man Kolleg*innen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, um damit nachhaltig Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Betrieb und Mitarbeiter*innen zu fördern.
Termine der Staffel 1:
- Modul 1, Grundlagen und Bedeutung von Resilienz: 28.10.2024 - 29.10.2024 in Düsseldorf
- Modul 2, Resilienz in Betrieb und Interessenvertretung: 04.11.2024 - 05.11.2024 in Düsseldorf
- Modul 3, Resilienzberater*in in der betrieblichen Praxis: 20.11.2024 - 21.11.2024 in Düsseldorf
Termine der Staffel 2:
- Modul 1, Grundlagen und Bedeutung von Resilienz: 02.12.2024 - 03.12.2024 in Hamm
- Modul 2, Resilienz in Betrieb und Interessenvertretung: 13.01.2025 - 14.01.2025 in Hamm
- Modul 3, Resilienzberater*in in der betrieblichen Praxis: 27.01.2025 - 28.01.2025 in Hamm
Mehr Infos auf unserer Seite zur zertifizierten Fortbildung Betriebliche Resilienzberatung.
Mobbing: Definition, Pflichten des Betriebsrates und Freistellung für erforderliche Schulungen
Unter Mobbing ist laut Bundesarbeitsgericht das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmer*innen untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen. Es wird begünstigt durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen unter anderem in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer*innen, Arbeitnehmergruppen, in der Arbeitsorganisation oder im Verhalten von Vorgesetzten liegen können. Das Thema Mobbing am Arbeitsplatz findet in Deutschland seit den 1990er-Jahren in der Öffentlichkeit und der Rechtsprechung Beachtung.
Schwierigkeiten bereitet vor allem das Erkennen von Mobbing, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen. Dabei kommen dem Betriebsrat im Zusammenhang mit Mobbing eine Vielzahl von betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben zu. So hat er nach § 75 BetrVG darüber zu wachen, dass die Arbeitnehmer*innen im Betrieb nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden und die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit geschützt und gefördert wird. Die Betriebsparteien haben die gesetzliche Pflicht, Mobbinghandlungen im Betrieb zu unterbinden. Nach § 85 BetrVG hat der Betriebsrat Beschwerden betroffener Arbeitnehmer*innen entgegenzunehmen, deren Berechtigung zu prüfen und auf eine Beseitigung der Konfliktlage hinzuwirken. Gem. § 104 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung diskriminierender Arbeitnehmer*innen zu verlangen. Dem Betriebsrat stehen außerdem auch Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG. zu, die ihn berechtigen können, mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zur Prävention vor und zur Vorgehensweise bei eventuell auftretenden Mobbingsachverhalten im Betrieb abzuschließen.
Eine sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben verlangt Feingefühl und Kenntnisse über Ursachen und Verläufe von Mobbinggeschehen und das Wissen um konkrete Abhilfemöglichkeiten. Eine Schulung zum Thema Mobbing kann daher erforderlich sein, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing entwickeln kann. Eine Schulung ist dabei nicht erst erforderlich, wenn es bereits zu Konflikten gekommen ist, bei denen beispielsweise Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Es ist ausreichend, wenn der Betriebsrat aufgrund von ihm bekanntgewordener Konflikte initiativ werden will, zum Beispiel um durch einen Abschluss einer Betriebsvereinbarung der Entstehung von Mobbing oder weiteren Mobbingfällen entgegenzuwirken.
„Der Betriebsrat darf daher eine Schulung zum Thema Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing entwickeln kann. Das erfordert nicht die Darlegung, dass es in der Vergangenheit bereits zu Mobbingsituationen im Betrieb gekommen ist oder dass gegenwärtig Mobbinghandlungen vorgenommen werden. Vielmehr kann dazu schon die Darlegung von Konflikten ausreichen, die als Vorstufen eines etwaigen Mobbingverhaltens anzusehen sind.„BAG, Beschluss vom 14.01.2015 – 7 ABR/12
Burn-Out
Die Belastungen im Arbeitsleben sind hoch, der Druck wächst, doch wo fängt Burn-out an, was genau ist darunter zu verstehen und welche Aufgaben hat der Betriebsrat zum Verhinderung von Burn-out Erkrankungen oder zum Umgang mit betroffenen Arbeitnehmerinnen?
Grundsätzlich bezeichnet Burn-out eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung eines Arbeitnehmers aufgrund beruflicher Überlastung und die mit „Burn-out“ umschriebene im Arbeitsleben auftretende Thematik ist gleich in mehrfacher Hinsicht für die Betriebsratstätigkeit relevant
ArbG Essen, Beschluss vom 30.06.2011 - 3 BV 29/11:“ Die Schulung „Burn-out im Unternehmen“ vermittelt Fachwissen in einem Bereich, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. ...Das mit dem Begriff „Burn-out“ umschriebene im Arbeitsleben auftretende Phänomen ist in mehrfacher Hinsicht Thema für die Betriebsratstätigkeit.“
Die notwendige Aktualität einer Schulung zum Thema Burn-Out hat das Arbeitsgericht Essen, Beschluss vom 30.06.2011 - 3 BV 29/11 beispielweise bejaht, nachdem der Betriebsrat dargelegt hatte, dass ein Betriebsratsmitglied vier bis fünfmal im Monat auf die Thematik „Burn-Out“ angesprochen wurde. Wird daher der Betriebsrat von verschiedenen Arbeitnehmer*innen wiederholt auf das Burn-outsyndrom und/oder Überlastungssituationen angesprochen, kann eine Schulung zur Thematik Burn-Out erforderlich sein.
Psychische Belastungen
- Konfliktmanagement für Assistenzkräfte
- Diskriminierung und Mobbing
- Betriebliche Gewaltprävention
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb umsetzen Handlungsempfehlungen für die Interessenvertretung
- Psychische Belastungen mit dem BEM angehen Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Mobiles Arbeiten und Home Office
- Arbeitsschutzakteur*innen aktivieren und psychische Gefährdungen minimieren
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Burnout-Vorbeugung
- Konflikte im Betriebsratsalltag - erkennen, bearbeiten und erfolgreich lösen