Rhetorikseminare Schlüsselkompetenzen

Rhetorik, Umgang mit Konflikten, Projektmanagement: Schlüsselkompetenzen für Interessenvertreter*innen

Ob als Betriebsrät*in, Personalrät*in, Jugend- und Auszubildendenvertreter*in, SBV, MAV - für deine Arbeit als Interessenvertreter*in benötigst du mehr als formale Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen deiner Tätigkeit. Du brauchst 

"...erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind, so dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, die es ermöglicht, sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. (Bildungskommission Nordrhein-Westfalen)"

 Kurz: Schlüsselkompetenzen.

Direkt zu allen Seminaren im Bereich "Schlüsselkompetenzen"

 
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Industriegewerkschaft Metall

 

Speziell zu den Themen Rhetorik, Verhandlungsführung, Kommunikation

 
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Was sind Schlüsselkompetenzen genau?

Schlüsselkompetenzen in diesem Sinne für deine Arbeit als Interessenvertreter*in kannst du bei uns unter anderem zu folgenden Themen erwerben:

  • Freie Rede
  • Gesprächs- und Verhandlungsführung
  • Konfliktmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Versammlungsleitung
  • Beratungsgespräche
  • Projektmanagement

Du hast unter diesem Stichwort eigentlich nach Seminaren gesucht, bei denen es um den Umgang mit Psychischen Belastungen, Mobbing oder Burn Out geht? Hier geht es zu unseren Spezialseiten Psychische Belastungen.

Welche Freistellungsmöglichkeiten gibt es für Seminare zu Schlüsselkompetenzen?

 

Es gibt keine Rechtsprechung zur Freistellung für den Bereich Schlüsselkompetenzen für Betriebsräte. Rechtsprechung existiert zu den inhaltlichen Bereichen, die unter den Begriff Schlüsselkompetenzen fallen.

Wann ist eine Freistellung für Rhetorikseminare erforderlich?

Interessenvertreter*innen benötigen mehr als nur die formalen Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit. Als Verhandlungspartner gegenüber der Arbeitgeberseite müssen sie die Interessen der Arbeitnehmer*innen vertreten und auch erfolgreich durchsetzen können. Dies erfordert rhetorische Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick. Für eine erfolgreiche Betriebsarbeit kann daher eine Schulung zu diesen Themen erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in einer Grundsatzentscheidung vom 15.12.1995 - 7AKR 670/94 ausdrücklich klargestellt:

“Sind ...was im Einzelfall darzulegen ist, die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden, so kann auch die Entsendung dieser Betriebsratsmitglieder zu einer Rhetorikerschulung i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.“

Im Lauf der folgenden Jahre ergingen noch weitere Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung das Erfordernis von Rhetorikschulungen zugunsten von Betriebsräten bestätigt haben. Hier Auszüge aus weiteren hilfreichen Entscheidungen:

  • LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2016 - 26 TaBV 2215/15; „Der Betriebsrat muss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben konkrete Konfliktlagen nicht nur rechtlich bewerten, sondern auch den richtigen Weg zu ihrer Bewältigung finden. ...Im Übrigen gehören zu dem Aufgabenspektrum des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters in erheblichem Umfang kommunikative Fähigkeiten.“
  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08 Zu Recht ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass grundsätzlich Schulungsveranstaltungen über Kommunikation und/oder über Gesprächs- und Verhandlungsführung für die tägliche Betriebsratsarbeit erforderlich sein können. Insbesondere die Vermittlung rhetorischer Fähigkeiten und die Schulung in der Gesprächs- und Verhandlungsführung kann für die tägliche Arbeit des Betriebsrats außerordentlich wichtig und damit erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sein.
  • LAG Sachsen, Beschluss vom 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02:“Die Vermittlung von bestimmten rhetorischen Fähigkeiten und Fähigkeiten in der Verhandlungsführung erscheinen dann notwendig, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied die zu bewältigenden Aufgaben ansonsten nicht angstfrei und nicht mit einem Mindestmaß von Professionalität erledigen kann.“
  • ArbG Bremen, 25.02.2000 - 1BVGa 4/00   Für die tägliche Arbeit des Betriebsrates sind Schulungen in der Gesprächs- und Verhandlungsführung ebenso wichtig und notwendig, wie Grundkenntnisse im individual- und kollektivem Arbeitsrecht.

Es geht also darum, dass für eine erfolgreiche und ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Betriebsratsaufgaben entsprechende rhetorische Fähigkeiten notwendig sind. Der Betriebsrat muss nicht nur in der Lage sein, die Inhalte der Betriebsratsarbeit im Rahmen von Betriebsversammlungen oder in Einzelgesprächen an die Belegschaft weiterzugeben, sondern muss dies auch in einer Weise können, die geeignet ist, diese Informationen sachgerecht und effizient zu vermitteln. Gleiches gilt auch gegenüber der oftmals strategisch und rhetorisch erfahreneren Arbeitgeberseite. Auch hier muss der Betriebsrat in der Lage sein, Verhandlungen auf Augenhöhe führen zu können um sich für die Rechte der Arbeitnehmer*innen einsetzen zu können. Ein Betriebsrat, der seine Rechte zwar kennt, diese gegenüber dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer*innen aber nicht entsprechend zu vermitteln kann, wird seine Aufgaben nicht erfolgreich bewältigen können.

Bei Rhetorikschulungen handelt es sich um sogenannte Spezialschulungen, bei denen nicht die Teilnahme des gesamten Gremiums als erforderlich angesehen wird, sondern klassischer Weise die Teilnahme der/des Betriebsratsvorsitzende*n und deren/dessen Stellvertreter*in. Begründet wird dies mit ihrem gesetzlichen Aufgabenbereich: Die/der Vorsitzende ist Ansprechpartner *in gegenüber dem Arbeitgeber, vertritt den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse, ruft die Betriebsratssitzungen ein und leitet diese genau wie die Betriebsversammlungen – also lauter Aufgaben, in denen Kommunikation eine Rolle spielt. Da die/der Stellvertreter*in die/den Betriebsratsvorsitzende*n in deren/dessen Abwesenheit zu vertreten hat (§ 26 Abs. 2 BetrVG), bestehen hier die gleichen Anforderungen. Denn nur dann ist gewährleistet, dass auch in Zeiten einer Abwesenheit der/des Betriebsratsvorsitzende*n, z.B. wegen Urlaubs oder Seminarteilnahme, eine sachgerechte Vertretung erfolgen kann.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates genügten für die Erforderlichkeit also nicht. Auch bei einer/einem Betriebsratsvorsitzende*n oder Stellvertreter*in kann nur allein aufgrund ihrer Funktion noch nicht von der Erforderlichkeit einer Rhetorikschulung ausgegangen werden.
Ausschlaggebend für die Erforderlichkeit der/des zu entsendenden Betriebsratsvorsitzende*n oder Stellvertreter*in an einer Rhetorikschulung sind immer die Verhältnisse im Betrieb im Einzelfall. Das Gremium hat daher im Vorfeld der Beschlussfassung zur Schulungsteilnahme zu prüfen, ob die Verhältnisse im Betrieb so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sach- und fachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten der zu entsenden BR-Mitglieder verbessert werden. Für die Beurteilung der Erforderlichkeit können folgende Kriterien maßgeblich sein:

  • welche Funktion hat das zu entsendende Betriebsratsmitglied innerhalb des Gremiums, ist es beispielsweise Betriebsratsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in, so dass ihr/ihm besondere gesetzliche Aufgabenstellungen zukommen
  • wie groß ist der Betrieb, der Betriebsrat
  • über welche rhetorischen Kompetenzen oder Erfahrungen verfügt das zu entsendende Mitglied bereits
  • welche Herausforderungen wird es in der Wahlperiode voraussichtlich geben, deren sachgerechte Erledigung rhetorische Kenntnisse erfordert (z.B. Betriebsversammlungen, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen)
  • bestehen individuelle Belastungen (z.B. Angst vor Betriebsversammlungen, Sprachhindernisse)

Freistellung für das Thema Konfliktmanagement

Zur Verwirklichung sachgerechter Mitbestimmung ist nicht nur die Kenntnis der Beteiligungsrechte und der geltenden arbeitnehmerbezogenen Rechtsvorschriften erforderlich, sondern auch die Beherrschung komplexer kommunikativer Fertigkeiten. So hat bereits 2005 das LAG Niedersachsen entschieden:

 „… Danach sind aber die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn seine Fähigkeiten zum Beispiel im konstruktiven Konfliktmanagement verbessert werden. Es handelt sich bei der von einem renomierten Veranstalter getragenen Schulungstagung gegen über allgemeinen Schulungstagungen zur Gesprächs- und Diskussions- und Verhandlungsführung um eine ganz gezielte und vertiefte Schulung zur Bewältigung psychologischer Konflikte und Störungen.
 LAG Niedersachsen, Beschluss 09.02.2005 – 6TaBV 90/04).“

Es kann daher die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung erforderlich sein.

Die Systematik unserer Seminare zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

  • Zu unseren Seminaren Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung in Kooperation mit ver.di berät dich Claudia Orlandini, Tel. 0211 17523-259, » E-Mail.
  • Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet dir Michaela Marschall, Tel.: 0211 17523-212, » E-Mail.

Die aktuellen Seminare im einzelnen:

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