ERGÄNZENDE LEISTUNGEN ZUR RENTE
Was tun, wenn die Rente zum Leben nicht reicht?
Die erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung sollen innerhalb des Sozialsystems grundsätzlich den Lebensunterhalt ab dem Eintritt in die Rentenphase finanziell sicherstellen. Was ist aber, wenn diese zur Finanzierung nicht ausreichen und weitere Ersparnisse oder Einkünfte nicht vorhanden oder bereits verbraucht sind?
Im Seminar möchten wir die alternativen Leistungsansprüche innerhalb des sozialen Sicherungssystems zusätzlich zur Rentenversicherungsleistung aufzeigen und beispielhaft berechnen.
Themen
- Ergänzende Leistungsansprüche zur Rente
- Regelsätze für den Lebensunterhalt
- Einkommensanrechnung
- Berechnungsbeispiele
Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.
Seminarnummer
K10-198319-210
Termin
09.04.2019
Seminarort
Marsberg - Saal im Bürgerhaus
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Referent*in
Tanja Wahle
Zielgruppen
Gewerkschaftsfunktionär*innen
Vertrauensleute/Interessierte AN
Status
Bereits ausgebucht
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ANSPRECHPARTNER*IN