BVerwG VOM 27.04.1979 - 6 P 89.78
Leitsatz:
Arbeitstagungen einer Personalvertretung mit den Personalvertretungen, die im Bund und in den anderen Bundesländern bei entsprechenden Behörden gebildet sind, sind weder Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 39 Abs. 5 und § 39 Abs. 6 BremPersVG noch ist die Teilnahme an ihnen eine „Tätigkeit” im Sinne des § 41 Abs. Abs. 1 Satz 1 BremPersVG.